Naturheilpraxis Sylvia Hagenhofer
Naturheilpraxis
Sylvia Hagenhofer
Die Private Krankenversicherung / Beihilfe übernimmt die Behandlungskosten je nach abgeschlossenem Tarif. Die Gesetzliche Krankenversicherung kommt leider nicht für die Behandlungskosten eines Heilpraktikers auf. Damit Ihnen auch als gesetzlich Versicherter Leistungen des Heilpraktikers erstattet werden, können Sie eine private Zusatzversicherung abschließen, die diese Leistungen abdeckt. Die Tarife der einzelnen Anbieter variieren pro Jahr und Leistungsumfang.
Bitte klären Sie vor der Terminvereinbarung und Behandlung mit Ihrer Krankenversicherung, inwieweit sie die Behandlungskosten erstattet, denn die Behandlungskosten sind unabhängig davon zu begleichen.
Wichtiger Hinweis für Ihre Steuererklärung
Alle nicht durch eine Krankenkasse übernommenen Kosten u.a. für Heilpraktikerbehandlungen können nach Überschreiten der individuellen Belastungsgrenze als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.
* Für Heilbehandlungen des Heilpraktikers gilt, dass diese nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) umsatzsteuerbefreit sind. Nicht-therapeutische Leistungen sind gem. § 19 Abs. 1 UstG umsatzsteuerbefreit.
Essen ist ein Bedürfnis.
Genießen ist eine Kunst.
© LaRochefoucaud
Essen ist ein Bedürfnis. Genießen ist eine Kunst.
© LaRochefoucaud